Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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12.03.2025
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
09.01.2025
Sonstiges
09.01.2025
Entscheidungen im Verfahren
23.04.2024
Entscheidungen im Verfahren
30.03.2023
Sonstiges
21.08.2020
Sonstiges
19.08.2020
Eröffnungen
14.07.2020
Sicherungsmaßnahmen
18.09.2019 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
23.05.2019
Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktG
05.11.2018 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
10.11.2017 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
09.01.2017 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
09.12.2015 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
07.10.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
01.04.2014
Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktG
19.08.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
22.11.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
21.07.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
29.03.2010 Jahresabschluss/Jahresfinanzbericht
29.01.2010 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007
13.01.2010 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
08.08.2007
Neueintragungen