Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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10.02.2023
Entscheidungen im Verfahren
17.10.2022
Entscheidungen im Restschuldbefreiungsverfahren
13.09.2022
Entscheidungen im Verfahren
01.09.2022
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
12.08.2022
Sonstiges
29.07.2022
Entscheidungen im Restschuldbefreiungsverfahren
27.07.2022
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24.11.2020
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Entscheidungen im Verfahren
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Entscheidungen im Restschuldbefreiungsverfahren
01.08.2019
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31.05.2019
Sicherungsmaßnahmen
20.06.2007
Neueintragungen