Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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05.12.2023
Entscheidungen im Verfahren
22.08.2023
Entscheidungen im Verfahren
23.03.2023
Entscheidungen im Verfahren
23.03.2023
Entscheidungen im Verfahren
23.03.2023
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
23.03.2023
Sonstiges
29.09.2022
Entscheidungen im Verfahren
27.03.2015
Eröffnungen
27.03.2015
Termine
23.12.2014 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
11.02.2014 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
23.11.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
16.01.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
07.01.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
18.01.2010 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
26.01.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 19.04.2007 bis zum 31.12.2007
10.05.2007
Neueintragungen