Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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05.04.2024
Entscheidungen nach Aufhebung des Verfahrens
08.03.2024
Sonstiges
19.12.2023
Entscheidungen im Verfahren
02.10.2023
Sonstiges
25.09.2023
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
04.09.2023
Entscheidungen im Verfahren
25.07.2023
Sonstiges
18.07.2023
Entscheidungen im Verfahren
30.01.2023
Sonstiges
26.07.2018
Termine
08.05.2018
Entscheidungen im Verfahren
19.04.2018
Eröffnungen
06.03.2018
Sicherungsmaßnahmen
09.12.2016 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
19.04.2016 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
01.04.2015 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
28.03.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
31.05.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
23.04.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
13.04.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
30.04.2010 Jahresabschluss/Jahresfinanzbericht
05.03.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.02.2007 bis zum 31.12.2007
10.05.2007
Neueintragungen