Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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05.06.2023
Entscheidungen im Verfahren
11.10.2022
Entscheidungen im Verfahren
20.06.2022
Termine
20.06.2022
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
02.06.2022
Entscheidungen im Verfahren
19.04.2022
Termine
06.12.2021
Entscheidungen im Verfahren
15.11.2016 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
21.10.2016
Veränderungen
13.10.2016
Eröffnungen
13.07.2016
Veränderungen
30.06.2016
Sicherungsmaßnahmen
06.01.2016 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
04.12.2015
Veränderungen
31.01.2015
Veränderungen
13.10.2014 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
11.11.2013 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
19.11.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
04.01.2012
Veränderungen
25.11.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
12.01.2011
Veränderungen
22.11.2010 Jahresabschluss/Jahresfinanzbericht
07.07.2010
Veränderungen
02.02.2010 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
14.10.2009
Veränderungen
12.08.2009
Veränderungen
04.02.2009
Veränderungen
17.12.2008
Rumpfgeschäftsjahr zum 31.12.2007
10.07.2007
Veränderungen
02.05.2007
Neueintragungen