Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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18.03.2026
Entscheidungen im Verfahren
29.11.2023
Entscheidungen nach Aufhebung des Verfahrens
02.12.2022
Entscheidungen im Verfahren
18.03.2021
Entscheidungen im Verfahren
04.02.2021
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
04.02.2021
Termine
04.02.2021
Sonstiges
03.12.2020
Termine
03.05.2012
Eröffnungen
22.12.2008 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007
31.01.2008 Jahresabschluss zum 31.12.2006
12.12.2003
Neueintragungen