Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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11.02.2021
Sonstiges
17.09.2018
Entscheidungen im Verfahren
21.08.2012
Entscheidungen im Verfahren
26.02.2010 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007
29.01.2010 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.03.2008
01.09.2009
Termine
11.07.2007
Berichtigungen
04.04.2007
Neueintragungen