Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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19.05.2025
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
17.04.2025
Entscheidungen im Verfahren
17.04.2025
Entscheidungen im Verfahren
17.04.2025
Sonstiges
27.12.2021
Entscheidungen im Verfahren
13.12.2021
Entscheidungen im Verfahren
25.05.2021
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
08.06.2017
Termine
02.05.2016
Eröffnungen
15.03.2016
Sicherungsmaßnahmen
14.04.2015 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
06.01.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
08.01.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
10.04.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
13.12.2010 Jahresabschluss/Jahresfinanzbericht
13.04.2010 Jahresabschluss/Jahresfinanzbericht
25.02.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2007 bis zum 31.12.2007
28.03.2007
Neueintragungen