Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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15.05.2023
Registerbekanntmachung nach dem Umwandlungsgesetz
29.12.2022
Überwachte Insolvenzpläne
28.03.2022
Veränderungen
06.12.2021
Entscheidungen im Verfahren
19.11.2021
Veränderungen
29.10.2021
Sonstiges
10.09.2021
Sonstiges
03.09.2021
Sonstiges
03.09.2020
Veränderungen
01.09.2020
Eröffnungen
15.07.2020
Entscheidungen im Verfahren
03.06.2020
Entscheidungen im Verfahren
26.05.2020
Sicherungsmaßnahmen
11.09.2019
Veränderungen
19.12.2014
Veränderungen
01.03.2010 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
20.07.2009
Veränderungen
06.01.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007
14.07.2008 Jahresabschluss zum 31.12.2006
21.04.2008 Jahresabschluss zum 31.12.2006