Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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08.07.2025
Löschungsankündigung
02.10.2024
Entscheidungen im Verfahren
15.02.2023
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
15.02.2023
Entscheidungen im Verfahren
10.01.2023
Entscheidungen im Verfahren
05.12.2022
Sonstiges
11.07.2017
Termine
20.01.2016
Entscheidungen im Verfahren
22.12.2015
Sonstiges
27.07.2015
Termine
28.04.2014
Eröffnungen
17.04.2013
Sicherungsmaßnahmen
21.01.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
21.12.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
22.11.2010 Jahresabschluss/Jahresfinanzbericht
28.12.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
17.12.2008 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007
03.01.2008 Jahresabschluss zum 31.12.2006