Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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10.07.2025
Sonstiges
10.07.2025
Sonstiges
10.07.2025
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
23.11.2017
Termine
03.07.2015
Entscheidungen im Verfahren
17.06.2015
Entscheidungen im Verfahren
26.05.2015
Entscheidungen im Verfahren
28.04.2014
Eröffnungen
20.12.2013
Sicherungsmaßnahmen
21.01.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
27.12.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
22.11.2010 Jahresabschluss/Jahresfinanzbericht
28.12.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
22.12.2008 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007
21.12.2007 Jahresabschluss zum 31.12.2006