Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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21.11.2024
Sonstiges
21.11.2024
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
27.09.2024
Entscheidungen im Verfahren
27.09.2024
Entscheidungen im Verfahren
29.08.2024
Sonstiges
19.05.2023
Entscheidungen im Verfahren
10.10.2022
Entscheidungen im Verfahren
26.02.2021
Sonstiges
28.12.2020
Termine
29.10.2019
Eröffnungen
17.10.2019
Sicherungsmaßnahmen