Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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09.09.2024
Entscheidungen im Verfahren
05.04.2022
Termine
05.04.2022
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
05.04.2022
Entscheidungen im Verfahren
02.02.2022
Sonstiges
26.06.2017
Termine
14.08.2015
Entscheidungen im Verfahren
22.07.2015
Entscheidungen im Verfahren
12.08.2013
Termine
21.03.2013
Eröffnungen
18.02.2013
Sicherungsmaßnahmen
18.12.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
20.01.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
20.01.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
14.12.2010 Jahresabschluss/Jahresfinanzbericht
03.09.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.12.2007 bis zum 30.11.2008
10.12.2008 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.12.2006 bis zum 30.11.2007