Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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27.06.2025
Eröffnungen
15.04.2020 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.09.2018 bis zum 31.12.2018
13.03.2019 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.03.2017
28.11.2018
Entscheidungen nach Aufhebung des Verfahrens
16.08.2018
Entscheidungen im Verfahren
02.08.2018
Entscheidungen im Verfahren
18.07.2018
Entscheidungen im Verfahren
22.05.2018
Entscheidungen im Verfahren
28.03.2018
Termine
16.03.2018
Termine
05.12.2017
Entscheidungen im Verfahren
19.10.2017
Sonstiges
05.04.2017
Eröffnungen
09.09.2015 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
06.03.2015 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
04.11.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
13.11.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
27.12.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
09.12.2010 Jahresabschluss/Jahresfinanzbericht
17.12.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
17.12.2008 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007
17.12.2008 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2006 bis zum 31.12.2006