Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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25.06.2021 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.05.2019 bis zum 30.04.2020
27.04.2020 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.05.2018 bis zum 30.04.2019
09.05.2019 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.05.2017 bis zum 30.04.2018
23.04.2018 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.05.2016 bis zum 30.04.2017
17.05.2017 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.05.2015 bis zum 30.04.2016
29.04.2016 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.05.2014 bis zum 30.04.2015
15.04.2015 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.05.2013 bis zum 30.04.2014
10.04.2014 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.05.2012 bis zum 30.04.2013
07.06.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.05.2011 bis zum 30.04.2012
15.03.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.05.2010 bis zum 30.04.2011
26.04.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.05.2009 bis zum 30.04.2010
29.04.2010 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.05.2008 bis zum 30.04.2009
12.05.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.05.2007 bis zum 30.04.2008
24.06.2008 Jahresabschluss zum 30.04.2007
23.03.2007
Neueintragungen