Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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22.12.2021
Berichtigungen
15.12.2015
Entscheidungen im Verfahren
20.10.2015
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
30.09.2015
Termine
12.08.2015
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
13.07.2015
Termine
13.07.2015
Entscheidungen im Verfahren
04.12.2013
Sonstiges
02.08.2013
Sonstiges
26.09.2011
Sicherungsmaßnahmen
13.01.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2007 bis zum 31.12.2007
25.02.2010 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
13.03.2007
Neueintragungen