Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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25.02.2026
Entscheidungen im Verfahren
06.03.2025
Entscheidungen im Verfahren
06.03.2025
Sonstiges
06.03.2025
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
16.12.2024
Sonstiges
11.10.2024
Sonstiges
08.12.2020
Entscheidungen im Verfahren
04.11.2020
Entscheidungen im Verfahren
28.12.2018
Entscheidungen im Verfahren
19.12.2018
Eröffnungen
01.10.2018
Sicherungsmaßnahmen
12.12.2017 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
17.03.2017 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
15.03.2017 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
26.01.2016 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
10.03.2015 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
17.01.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
06.01.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
01.02.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
10.01.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
30.03.2010 Jahresabschluss/Jahresfinanzbericht
26.02.2010 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.02.2007 bis zum 31.12.2007
27.02.2007
Neueintragungen