Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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04.07.2024
Entscheidungen im Verfahren
10.12.2021
Termine
10.12.2021
Entscheidungen im Verfahren
10.12.2021
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
12.01.2017
Termine
11.11.2013
Sonstiges
30.10.2013
Eröffnungen
18.10.2013
Sonstiges
04.09.2013
Sicherungsmaßnahmen
21.12.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
05.01.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
28.12.2010 Jahresabschluss/Jahresfinanzbericht
08.03.2010 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
08.01.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007
21.02.2008 Jahresabschluss zum 31.12.2006
18.04.2007
Berichtigungen
07.02.2007
Neueintragungen