Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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21.05.2026
Entscheidungen im Verfahren
15.04.2026
Entscheidungen im Verfahren
02.03.2026
Sonstiges
15.05.2021
Entscheidungen im Verfahren
15.05.2021
Termine
17.08.2020
Entscheidungen im Verfahren
23.07.2020
Sonstiges
06.02.2020
Termine
27.12.2019
Termine
09.05.2018
Termine
02.01.2018
Eröffnungen
19.10.2017
Sicherungsmaßnahmen
19.07.2017 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2015 bis zum 30.06.2016
19.08.2016 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2014 bis zum 30.06.2015
21.09.2015 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2013 bis zum 30.06.2014
17.10.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2012 bis zum 30.06.2013
30.08.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2011 bis zum 30.06.2012
03.09.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2010 bis zum 30.06.2011
06.09.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2009 bis zum 30.06.2010
05.03.2010 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2008 bis zum 30.06.2009
23.06.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2007 bis zum 30.06.2008
06.10.2008 Jahresabschluss zum 30.06.2007
24.09.2008 Jahresabschluss zum 30.6.2007
01.02.2007
Neueintragungen