Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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11.05.2026
Entscheidungen im Restschuldbefreiungsverfahren
10.06.2025
Entscheidungen nach Aufhebung des Verfahrens
27.05.2025
Entscheidungen im Restschuldbefreiungsverfahren
26.07.2023
Entscheidungen im Verfahren
22.07.2022
Sonstiges
22.07.2022
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
22.07.2022
Entscheidungen im Verfahren
22.07.2022
Entscheidungen im Verfahren
26.01.2022
Sonstiges
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Sonstiges
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Sonstiges
27.05.2019
Eröffnungen
27.05.2019
Entscheidungen im Restschuldbefreiungsverfahren
13.12.2018
Sicherungsmaßnahmen