Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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11.01.2024
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
11.12.2023
Sonstiges
11.12.2023
Entscheidungen im Verfahren
11.12.2023
Entscheidungen im Verfahren
22.03.2023
Sonstiges
10.06.2021
Termine
01.04.2021
Sonstiges
30.12.2020
Entscheidungen im Verfahren
08.10.2020
Termine
21.09.2020
Sonstiges
16.09.2020
Termine
04.01.2019
Termine
03.07.2018
Termine
02.11.2017
Veränderungen
27.10.2017
Eröffnungen
21.09.2017
Sicherungsmaßnahmen
17.02.2017 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
25.10.2016 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
02.06.2016
Veränderungen
03.03.2014
Veränderungen
03.05.2012
Veränderungen
10.09.2010
Veränderungen
22.02.2008
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