Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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17.03.2025
Entscheidungen im Verfahren
17.03.2025
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
17.03.2025
Sonstiges
30.12.2024
Sonstiges
03.11.2014
Termine
02.06.2010
Eröffnungen
02.06.2010
Sicherungsmaßnahmen
30.11.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
12.03.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007
27.05.2008 Jahresabschluss zum 31.12.2006