Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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08.05.2026
Entscheidungen im Verfahren
07.05.2025
Entscheidungen im Verfahren
07.05.2025
Sonstiges
07.05.2025
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
28.03.2025
Sonstiges
08.03.2024
Sonstiges
12.02.2018
Termine
27.09.2013
Sonstiges
06.06.2013
Sicherungsmaßnahmen
23.04.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
23.01.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
04.02.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
06.04.2010 Jahresabschluss/Jahresfinanzbericht
08.09.2008 Jahresabschluss zum 31.12.2007
29.02.2008 Jahresabschluss zum 31.12.2006