Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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07.01.2021
Löschungsankündigungen
12.11.2020
Entscheidungen im Verfahren
07.05.2020
Termine
07.05.2020
Entscheidungen im Verfahren
07.05.2020
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
17.01.2020
Termine
25.07.2019
Entscheidungen im Verfahren
25.09.2018
Entscheidungen im Verfahren
16.08.2018
Entscheidungen im Verfahren
23.03.2018
Entscheidungen im Verfahren
09.03.2018
Entscheidungen im Verfahren
22.12.2017
Eröffnungen
21.12.2017
Eröffnungen
18.01.2017
Sicherungsmaßnahmen
05.08.2015 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2010 bis zum 30.06.2011
27.07.2015 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2009 bis zum 30.06.2010
07.06.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2008 bis zum 30.06.2009
11.06.2010 Jahresabschluss/Jahresfinanzbericht
19.11.2008 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2006 bis zum 30.06.2007