Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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01.06.2026
Entscheidungen im Verfahren
01.06.2026
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
01.06.2026
Sonstiges
25.01.2024
Sonstiges
31.07.2020
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
29.08.2019
Entscheidungen im Verfahren
06.07.2018
Entscheidungen im Verfahren
28.05.2018
Sonstiges
22.02.2017
Termine
03.11.2015
Sicherungsmaßnahmen
03.11.2015
Eröffnungen
29.07.2015
Sicherungsmaßnahmen
16.04.2015 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
13.05.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
06.03.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
31.12.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
23.08.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
20.04.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
28.03.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
04.03.2010 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
25.02.2010 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007
13.03.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007
09.04.2008 Jahresabschluss zum 31.12.2006