Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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02.04.2025
Sonstiges
02.04.2025
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
23.07.2019
Entscheidungen im Verfahren
23.03.2018
Termine
21.03.2018
Termine
09.12.2015
Termine
17.05.2013
Entscheidungen im Verfahren
20.12.2012
Eröffnungen
14.12.2012
Eröffnungen
13.12.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
06.09.2011
Hauptversammlung
10.12.2010 Jahresabschluss/Jahresfinanzbericht
04.11.2010
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
08.07.2010
Bekanntmachung über die Ausübung von Bezugsrechten
20.04.2010
Hauptversammlung
02.02.2010
Aufforderung
10.11.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
02.06.2009
Hauptversammlung
08.07.2008
Kapitalerhöhung
26.05.2008 Jahresabschluss zum 31.12.2007
15.01.2008 Jahresabschluss zum 31.12.2006