Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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18.07.2025
Löschungsankündigung
27.05.2025
Entscheidungen im Verfahren
16.06.2022
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
08.06.2022
Sonstiges
20.05.2022
Entscheidungen im Verfahren
20.05.2022
Entscheidungen im Verfahren
03.11.2021
Termine
07.05.2020
Termine
15.07.2014
Entscheidungen im Verfahren
11.10.2011
Sonstiges
29.09.2011
Eröffnungen
09.06.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
04.01.2010 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
18.06.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007
30.01.2008 Jahresabschluss zum 31.12.2006