Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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08.05.2025
Löschungsankündigung
16.10.2023
Löschungsankündigung
01.12.2022
Entscheidungen im Verfahren
30.06.2022
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
30.06.2022
Termine
30.06.2022
Entscheidungen im Verfahren
03.03.2022
Sonstiges
20.07.2020
Termine
20.10.2010
Eröffnungen
21.09.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2007 bis zum 30.09.2008
16.12.2008 Jahresabschluss zum 30. September 2007