Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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03.03.2016
Löschungsankündigungen
17.09.2015 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
17.09.2015 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 16.08.2013 bis zum 31.12.2013
02.09.2015
Entscheidungen im Verfahren
17.02.2015
Termine
17.02.2015
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
27.06.2014
Entscheidungen im Verfahren
19.08.2013
Eröffnungen
22.03.2013
Sicherungsmaßnahmen
25.01.2010 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
18.05.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007
14.05.2008 Jahresabschluss zum 31.12.2006