Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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26.06.2023
Abweisungen mangels Masse
06.03.2023
Entscheidungen im Restschuldbefreiungsverfahren
28.12.2022
Entscheidungen im Restschuldbefreiungsverfahren
28.12.2022
Entscheidungen im Restschuldbefreiungsverfahren
17.05.2021
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
29.04.2021
Termine
29.04.2021
Entscheidungen im Verfahren
25.02.2021
Termine
20.07.2020
Termine
09.03.2020
Termine
03.03.2020
Termine
24.04.2018
Termine
08.02.2018
Termine
07.12.2016
Sonstiges
02.12.2016
Eröffnungen
02.12.2016
Entscheidungen im Restschuldbefreiungsverfahren