Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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12.10.2023
Entscheidungen im Verfahren
05.10.2023
Entscheidungen im Verfahren
05.10.2023
Sonstiges
05.10.2023
Entscheidungen im Verfahren
05.10.2023
Entscheidungen im Verfahren
05.10.2023
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
18.11.2013
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
15.10.2013
Termine
12.01.2011
Eröffnungen
11.01.2011
Eröffnungen
15.12.2010
Sicherungsmaßnahmen
08.12.2010 Jahresabschluss/Jahresfinanzbericht
07.01.2010 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
21.01.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007
11.01.2008 Jahresabschluss zum 31.12.2006