Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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14.07.2022
Entscheidungen im Verfahren
06.12.2021
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
30.11.2021
Entscheidungen im Verfahren
25.05.2020
Entscheidungen im Restschuldbefreiungsverfahren
31.03.2020
Termine
31.03.2020
Entscheidungen im Restschuldbefreiungsverfahren
05.03.2020
Termine
17.10.2017
Termine
04.02.2016
Termine
23.02.2015
Entscheidungen im Verfahren
26.01.2015
Termine
26.05.2014
Sonstiges
26.05.2014
Termine
26.05.2014
Eröffnungen
06.03.2014
Termine
06.03.2014
Eröffnungen
10.01.2011
Veränderungen
07.01.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
30.11.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
07.01.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007
09.01.2008 Jahresabschluss zum 31.12.2006