Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
×
18.11.2022
Löschungsankündigung
24.04.2020
Entscheidungen im Verfahren
25.03.2019
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
25.03.2019
Termine
25.03.2019
Entscheidungen im Verfahren
07.03.2012
Veränderungen
31.05.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
19.10.2010 Jahresabschluss/Jahresfinanzbericht
13.09.2010 Jahresabschluss/Jahresfinanzbericht
04.02.2010 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008