Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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30.03.2023
Entscheidungen im Verfahren
01.03.2023
Entscheidungen im Verfahren
16.01.2023
Sonstiges
07.12.2022
Entscheidungen im Verfahren
25.09.2017
Termine
27.09.2016
Sonstiges
26.05.2009
Veränderungen
17.03.2009
Sicherungsmaßnahmen
05.02.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007
05.02.2008 Jahresabschluss zum 31.12.2006