Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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09.11.2023
Löschungsankündigung
06.10.2023
Entscheidungen im Verfahren
08.11.2022
Termine
08.11.2022
Entscheidungen im Verfahren
08.11.2022
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
06.05.2022
Termine
04.07.2014
Termine
30.07.2008
Entscheidungen im Verfahren
10.04.2008
Veränderungen
12.04.2007
Veränderungen