Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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24.01.2024
Entscheidungen im Verfahren
08.08.2023
Sonstiges
08.08.2023
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
12.02.2021
Termine
20.07.2017
Termine
24.10.2016
Veränderungen
22.09.2016
Termine
22.09.2016
Eröffnungen
14.09.2016 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
02.05.2016
Veränderungen
18.04.2016
Veränderungen
23.07.2015 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
03.12.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
28.03.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.05.2011 bis zum 31.12.2011
01.02.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.05.2010 bis zum 30.04.2011
04.05.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.05.2009 bis zum 30.04.2010
07.09.2010 Jahresabschluss/Jahresfinanzbericht
29.06.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.05.2007 bis zum 30.04.2008
13.10.2008 Jahresabschluss zum 30.04.2007