Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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31.01.2022 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.03.2020 bis zum 28.02.2021
09.03.2021 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.03.2019 bis zum 29.02.2020
20.03.2020 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.03.2018 bis zum 28.02.2019
12.03.2019 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.03.2017 bis zum 28.02.2018
23.11.2017 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.03.2016 bis zum 28.02.2017
02.03.2017 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.03.2015 bis zum 29.02.2016
15.02.2016
Veränderungen
02.11.2015 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.03.2014 bis zum 28.02.2015
20.02.2015 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.03.2013 bis zum 28.02.2014
28.02.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.03.2012 bis zum 28.02.2013
23.11.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.03.2011 bis zum 29.02.2012
01.02.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.03.2010 bis zum 28.02.2011
12.11.2010 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.03.2009 bis zum 28.02.2010
02.12.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.03.2008 bis zum 28.02.2009
06.01.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.03.2007 bis zum 29.02.2008
25.04.2008
Veränderungen
28.09.2007
Veränderungen