Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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23.01.2018
Löschungsankündigungen
05.10.2017
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
29.08.2017
Termine
22.09.2016
Termine
01.04.2014
Entscheidungen im Verfahren
07.01.2013
Veränderungen
03.01.2013
Eröffnungen
04.12.2012
Sonstiges
16.07.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.06.2010 bis zum 31.05.2011
31.05.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.06.2009 bis zum 31.05.2010
07.05.2010 Jahresabschluss/Jahresfinanzbericht
03.08.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.06.2007 bis zum 31.05.2008
25.01.2008 Jahresabschluss zum 31.05.2007