Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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11.09.2019
Löschungsankündigungen
30.08.2019
Entscheidungen im Verfahren
18.04.2019
Entscheidungen im Verfahren
27.03.2019
Entscheidungen im Verfahren
12.02.2019
Termine
12.02.2019
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
19.10.2015
Termine
06.07.2015
Termine
04.06.2014
Termine
01.06.2011
Eröffnungen
19.04.2011
Sicherungsmaßnahmen
18.01.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
22.03.2010 Jahresabschluss/Jahresfinanzbericht
15.01.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007
04.04.2008 Jahresabschluss zum 31.12.2006