Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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04.07.2016
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
29.06.2016
Termine
29.06.2016
Entscheidungen im Verfahren
07.03.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 13.05.2010
06.09.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
17.11.2010
Termine
14.05.2010
Eröffnungen
05.02.2010 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
17.12.2008 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007
17.06.2008 Jahresabschluss zum 31.12.2006