Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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07.05.2026
Entscheidungen im Verfahren
06.03.2025
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
14.02.2022
Termine
17.10.2016 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
17.10.2016 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.08.2015
03.02.2016
Entscheidungen im Verfahren
02.09.2015
Eröffnungen
19.06.2015
Sicherungsmaßnahmen
09.12.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
17.10.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
06.12.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
07.12.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
10.11.2010 Jahresabschluss/Jahresfinanzbericht
23.06.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
01.12.2008 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007
16.04.2008 Jahresabschluss zum 31. Dezember 2006
14.03.2007 Hinterlegungsbekanntmachung Jahresabschluss zum Geschäftsjahr 2005