Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
×
08.12.2023
Sonstiges
08.12.2023
Entscheidungen im Verfahren
11.08.2021
Sonstiges
29.03.2021
Termine
07.02.2019
Termine
13.06.2018
Veränderungen
06.06.2018
Eröffnungen
03.06.2016 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
28.05.2015 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
25.03.2015 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
06.06.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
09.05.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
12.05.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
20.10.2010
Veränderungen
14.05.2010 Jahresabschluss/Jahresfinanzbericht
25.05.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007
24.11.2008 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2006 bis zum 31.12.2006