Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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31.05.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.05.2011 bis zum 30.04.2012
18.06.2012
Veränderungen
14.05.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.05.2010 bis zum 30.04.2011
25.05.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.05.2009 bis zum 30.04.2010
26.10.2010 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.05.2008 bis zum 30.04.2009
22.06.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.05.2007 bis zum 30.04.2008
19.06.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.05.2006 bis zum 30.04.2007