Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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19.06.2018 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.03.2016 bis zum 28.02.2017
06.06.2017 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.03.2015 bis zum 29.02.2016
15.06.2016 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.03.2014 bis zum 28.02.2015
03.03.2015 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.03.2013 bis zum 28.02.2014
05.03.2014 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.03.2012 bis zum 28.02.2013
13.06.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.03.2011 bis zum 29.02.2012
30.05.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.03.2010 bis zum 28.02.2011
31.08.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.03.2009 bis zum 28.02.2010
20.10.2010 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.03.2008 bis zum 28.02.2009
02.09.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.03.2007 bis zum 29.02.2008
18.04.2008 Jahresabschluss zum 28.2.2007
16.04.2008 Jahresabschluss zum 28.2.2006