Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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01.12.2023
Sonstiges
27.04.2022
Termine
24.08.2016
Veränderungen
16.11.2015
Entscheidungen im Verfahren
25.07.2012
Sonstiges
11.01.2012
Veränderungen
04.01.2012
Entscheidungen im Verfahren
02.01.2012
Eröffnungen
30.12.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
24.10.2011
Sicherungsmaßnahmen
15.08.2011
Veränderungen
30.05.2011
Veränderungen
24.03.2011
Veränderungen
07.02.2011
Veränderungen
28.12.2010
Entscheidungen im Verfahren
09.12.2010 Jahresabschluss/Jahresfinanzbericht
30.07.2010
Veränderungen
26.02.2010 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
09.11.2009
Termine
23.10.2009
Veränderungen
29.09.2009
Veränderungen
01.09.2009
Eröffnungen
14.08.2009
Veränderungen
30.06.2009
Sicherungsmaßnahmen
04.02.2009
Veränderungen
18.12.2008 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007
04.03.2008 Jahresabschluss zum 31.12.2006
21.02.2008
Veränderungen
14.03.2007
Veränderungen