Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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25.02.2020
Entscheidungen im Verfahren
26.09.2019
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
26.09.2019
Termine
27.03.2018 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
07.12.2017 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
12.10.2017 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
11.10.2017 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
01.09.2016
Termine
13.08.2015
Sonstiges
13.08.2015
Sicherungsmaßnahmen
06.10.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
22.09.2014
Sonstiges
09.09.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
09.09.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007
09.09.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
09.09.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
26.08.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
26.08.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2006 bis zum 31.12.2006
14.03.2011
Termine