Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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02.11.2023
Entscheidungen im Verfahren
30.11.2022
Entscheidungen im Verfahren
30.11.2022
Entscheidungen im Verfahren
06.10.2022
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
06.10.2022
Sonstiges
06.10.2022
Sonstiges
03.08.2022
Termine
12.07.2011
Sonstiges
15.06.2010
Veränderungen
03.06.2010
Eröffnungen
12.05.2010
Sicherungsmaßnahmen
25.01.2010 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
29.07.2009
Veränderungen
31.10.2008 Jahresabschluss zum 31.12.2007
04.01.2008 Jahresabschluss zum 31.12.2006