Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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03.01.2024
Sonstiges
30.07.2013
Eröffnungen
24.07.2013
Sonstiges
10.07.2013
Veränderungen
01.07.2013
Eröffnungen
02.05.2013
Sicherungsmaßnahmen
07.03.2013
Veränderungen
17.01.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
11.09.2012
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06.09.2012
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19.12.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
22.08.2011
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23.06.2011
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13.12.2010 Jahresabschluss/Jahresfinanzbericht
04.10.2010
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12.08.2010
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12.11.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
08.04.2009
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10.12.2008 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007
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Aufsichtsrat
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Aufsichtsrat
21.05.2008
Veränderungen
15.01.2008 Jahresabschluss zum 31.12.2006
07.09.2007
Veränderungen