Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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23.08.2022
Löschungsankündigung
03.08.2022
Entscheidungen im Verfahren
30.03.2021
Termine
11.07.2016
Entscheidungen im Verfahren
21.05.2015
Veränderungen
12.05.2015
Eröffnungen
18.02.2015
Sicherungsmaßnahmen
11.08.2014
Veränderungen
07.04.2014
Veränderungen
06.01.2014 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
30.09.2013
Veränderungen
12.02.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
14.02.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
08.11.2011
Veränderungen
22.11.2010 Jahresabschluss/Jahresfinanzbericht
05.06.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
10.02.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007
25.01.2008 Jahresabschluss zum 31.12.2006
26.07.2007
Veränderungen