Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
×
04.06.2025
Entscheidungen im Verfahren
04.06.2025
Entscheidungen im Verfahren
27.03.2025
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
27.03.2025
Sonstiges
23.08.2019
Termine
14.01.2015
Sonstiges
05.01.2015
Eröffnungen
28.10.2014
Sicherungsmaßnahmen
29.04.2014 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
21.05.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
13.03.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
13.03.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
18.03.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
17.03.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
02.11.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007
10.06.2008 Jahresabschluss zum 31. Dezember 2006